Kostenträger ist in der Regel der Landschaftsverband Rheinland (LVR).
In einigen Fällen übernehmen die Jugendämter die Kosten (Hilfe für junge Volljährige nach §41 SGB VIII).
Kostenträger ist in der Regel der Landschaftsverband Rheinland (LVR).
In einigen Fällen übernehmen die Jugendämter die Kosten (Hilfe für junge Volljährige nach §41 SGB VIII).